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Aktueller Inhalt:
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Bisher erforderte der Erwerb von Kostenmarken in Form von Klebemarken den Weg zum Amtsgericht. Die dadurch entstandenen Wege- und Wartezeiten sowie die Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der Amtsgerichte sind nun Vergangenheit. Ab sofort besteht die Möglichkeit, über das Internet Elektronische Kostenmarken zu erwerben. Alle notwendigen Infos hierüber – vor allem aus Sicht des Kunden – finden Sie hier in dem Bereich.
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Die nach der Insolvenzordnung gesetzlich vorgeschriebenen
Veröffentlichungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen auch im Internet.
Diese werden durch die jeweiligen Insolvenzgerichte über ein
Fachsystem für eine Veröffentlichung im Internet
bereitgestellt.
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Besonders zugelassene Benutzer können über das Internet auf das
elektronisch geführte Grundbuch zuzugreifen. Damit kann auch
außerhalb der Öffnungszeiten der Grundbuchämter in das
gewünschte Grundbuchblatt Einsicht genommen und das Grundbuchblatt
ausgedruckt werden.
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Auskünfte aus dem bei den nordrhein-westfälischen Amtsgerichten
geführten Handelsregister, dem Genossenschaftsregister und dem
Partnerschaftsregister können von jedermann über das Internet
eingeholt werden. Hier erhalten Sie Hinweise/ Zugangsvoraussetzungen zur
Register-Auskunft über Internet sowie Informationen über das
Fachverfahren RegisSTAR.
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Das zentrale Schuldnerverzeichnis in Nordrhein-Westfalen (vormals AUSCHU)
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Zum 01.01.2016 ist das zentrale, länderübergreifende elektronische Register für Schutzschriften eingeführt worden.