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Globale Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung

Das Gerichtsverfassungsgesetz eröffnet in § 143 Absatz 4 die Möglichkeit, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und landesweite Zentralstellen einzurichten. Diese sind gerüstet für besondere Kriminalitätsphänomene, die typischerweise in umfangreiche Ermittlungskomplexe einmünden. NRW hat davon in bislang sechs Bereichen Gebrauch gemacht, um der Herausforderung gerecht zu werden.

Unsere Welt ist durch die Globalisierung und Digitalisierung komplexer geworden. Beide Trends verstärken und beschleunigen sich wechselseitig. Sie gehen einher mit einer Vernetzung aller Lebensbereiche über Grenzen hinweg und bescheren uns eine bislang nicht gekannte Mobilität von Menschen, Waren und Informationen. Dies bietet auch Straftätern fortlaufend neue Handlungsoptionen. Das Gerichtsverfassungsgesetz eröffnet in § 143 Absatz 4 die Möglichkeit, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und landesweite Zentralstellen einzurichten. Diese sind gerüstet für besondere Kriminalitätsphänomene, die typischerweise in umfangreiche Ermittlungskomplexe einmünden und regelmäßig bezirksübergreifende, häufig auch internationale Ermittlungen erfordern. NRW hat davon in bislang sechs Bereichen Gebrauch gemacht, um der Herausforderung gerecht zu werden.