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Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AGM) wurde mit der Zielsetzung eingeführt, die relativ aufwändige manuelle Bearbeitung der Mahnsachen durch ein effektives, kostengünstiges Verfahren zu ersetzen. Durch die automatisierte Prüfung der Anträge sollte ferner die Qualität der Verfahrensbearbeitung erheblich gesteigert werden. Zudem sollten die im Verfahren tätigen Mitarbeiter von Routinearbeiten entlastet werden.